Der Zentralschweizerische Jodlerverband besitzt einige Alphörner in Stimmung Ges und As, welche an interessierte Personen für CHF 30.00 monatlich und ab einer Mindestlaufzeit von drei Monaten vermietet werden. Im Preis nicht inbegriffen ist das Mundstück, dieses muss einmalig für Fr. 85.- erworben werden.

Bei Entscheid während der Zeit das gemietete Alphorn zu kaufen, werden die geleisteten Zahlungen beim Kaufpreis abgezogen.

Handhabung und Pflegeanleitung für Leihalphörner (PDF)

Kontaktadresse:

Zentralschweizerischer Jodlerverband
Ivo Steiner
Alphornobmann
Speerstrasse 15
8725 Ernetschwil

Mobile: 079 912 80 62
Mail: alphorn@zsjv.ch

Die Fachkommission Alphorn des EJV hat drei Leitsätze für das Alphorn- und Büchelblasen publiziert.
Sie sind zu finden unter Organisation - Leitsätze für das Alphor- und Büchelblasen

Die Leitsätze wurden ausgearbeitet von einer Kommission, die sich über fast zwei Jahre Überlegungen dazu gemacht hat, was traditionelle Alphornmusik ist, sein kann und sein soll.

Die Leitsätze für Alphorn- und Büchelblasen betreffen nur die Wettvorträge des Eidgenössischen Jodlerverbandes und dessen Unterverbände. Sie sollen alle Aktiven an Jodlerfesten wieder einmal auf die bedeutsame Aufgabe sensibilisieren, die sie mit der Pflege des Alphorn- und Büchelblasens und ihrer Mitgliedschaft im EJV übernehmen. Daher wird Teilnehmenden von Jodlerfesten empfohlen, sich mit den Leitsätzen zu befassen.

Ausbildungen und Expertisenblasen sind auf der Seite
Auslbildung Alphorn-/ Büchelblasen ZSJV